30.06.2015
Erweitertes Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtliche
Unsere Mitgliedsgemeinden Berg im Gau, Brunnen, Langenmosen und Waidhofen haben mit dem Kreisjugendamt eine Vereinbarung zur Umsetzung des § 72 a achtes Sozialgesetzbuch getroffen.
Diese Vereinbarung regelt die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für die in der Jugendarbeit tätigen Ehren- und Nebenamtlichen und dient dem Kinder- und Jugendschutz.
Die Vereinbarung finden Sie unten zum Downloaden.
Näheres zu dieser Thematik entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.